SPENDEN
🌟 Wie kann ich einmalig spenden?
Direkt HIER
oder
per Überweisung an:
Netzwerk Chancenreich e.V.
IBAN: DE22 2595 0130 0057 8564 30
BIC: NOLADE21HIK (Sparkasse HGP)
Betreff: "Spende für ... (Projektname)" bzw. "Allgemeine Spende"
🌟 Wie kann ich dauerhaft spenden?
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Die monatliche Dauerspende ist selbstverständlich flexibel, d.h. Du kannst sie jederzeit monatlich kündigen und uns so lange unterstützen, wie es für Dich passt!
💡 Dein Beitrag zählt!
Ob klein oder groß – jede Spende bringt uns unserem Ziel näher, Bildung und berufliche Integration zu fördern!
Verwendung Deiner Spende beim Netzwerk Chancenreich
Wir beim Verein Netzwerk Chancenreich setzen uns dafür ein, dass jede Spende zielgerichtet und transparent eingesetzt wird, um unsere Projekte und die Plattform GGI-World nachhaltig zu fördern.
Für jede Spende gilt unsere 80/20-Regelung:
- 80% Deiner Spende fließt direkt in das spezifische Projekt, das Du unterstützen möchtest. Dadurch stellen wir sicher, dass Deine Zuwendungen dort ankommen, wo sie unmittelbar gebraucht werden und den größten Nutzen entfalten.
- 20% Deiner Spende verwenden wir für den allgemeinen Betrieb, die Weiterentwicklung der GGI-World-Plattform und für unterfinanzierte Projekte. Diese Mittel ermöglichen uns, die Plattform nachhaltig zu betreiben und kontinuierlich zu verbessern.
Diese klare Verteilung sorgt dafür, dass sowohl einzelne Projekte als auch unsere Infrastruktur als Ganzes gefördert werden, um nachhaltig Chancen zu schaffen und Wirkung zu erzielen.
Freistellung
Das Finanzamt Peine hat mit Bescheid über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO, Steuernummer 38/202/04506, vom 25.02.2025 festgestellt, dass die Satzung der Körperschaft Netzwerk Chancenreich e. V. in der Fassung vom 12.09.2024 (zuletzt geändert am 05.12.2024) die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO einhält.
Der Netzwerk Chancenreich e. V. fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
- die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr(n). 4 AO)
- die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr(n). 7 AO)
Der Netzwerk Chancenreich e. V. ist (wegen Förderung der Jugendhilfe) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Spendenbescheinigung
Für Spenden bis zu 300 € ist ein vereinfachter Zuwendungsnachweis möglich. In Verbindung mit dem Bareinzahlungsbeleg oder der Buchungsbestätigung (Kontoauszug) ihres Kreditinstituts können Sie diesen zur Vorlage beim Finanzamt nutzen. Spendenbescheinigungen stellen wir in der Regel erst ab einem Betrag von 300 € aus. Bitte geben Sie bei Bedarf hierfür im Verwendungszweck Ihre Adresse an. Vielen Dank!
Vereinfachter Spendennachweis
Vielen Dank für Deine Unterstützung!
Dein Netzwerk Chancenreich
(kontakt@netzwerk-chancenreich.de)