Kontoverbindung
Netzwerk Chancenreich e.V.
IBAN: DE22 2595 0130 0057 8564 30
BIC: NOLADE21HIK (Sparkasse HGP)
Betreff: "Spende für ... (Projektname)" bzw. "Allgemeine Spende"
Freistellung
Das Finanzamt Peine hat mit Bescheid über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO, Steuernummer 38/202/04506, vom 25.02.2025 festgestellt, dass die Satzung der Körperschaft Netzwerk Chancenreich e. V. in der Fassung vom 12.09.2024 (zuletzt geändert am 05.12.2024) die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO einhält.
Der Netzwerk Chancenreich e. V. fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
- die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr(n). 4 AO)
- die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr(n). 7 AO)
Der Netzwerk Chancenreich e. V. ist (wegen Förderung der Jugendhilfe) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Spendenbescheinigung
Für Spenden bis zu 300 € ist ein vereinfachter Zuwendungsnachweis möglich. In Verbindung mit dem Bareinzahlungsbeleg oder der Buchungsbestätigung (Kontoauszug) ihres Kreditinstituts können Sie diesen zur Vorlage beim Finanzamt nutzen. Spendenbescheinigungen stellen wir in der Regel erst ab einem Betrag von 300 € aus. Bitte geben Sie bei Bedarf hierfür im Verwendungszweck Ihre Adresse an. Vielen Dank!
Vereinfachter Spendennachweis
Vielen Dank für Deine Unterstützung!
Dein Netzwerk Chancenreich
(kontakt@netzwerk-chancenreich.de)